RS Lvwg 2018/1/8 LVwG-AV-256/002-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

08.01.2018

Rechtssatz

Wie auch der Umstand, einen Steuerberater mit den steuerlichen Agenden der Gesellschaft betraut zu haben, ein Verschulden des Geschäftsführers der Gesellschaft an der Uneinbringlichkeit der Abgaben der Gesellschaft nicht ausschließen kann (VwGH 2011/16/0187), so kann allein der Umstand, dass zur Erfüllung dieser Aufgaben den Mitarbeitern der Lohnverrechnung vertraut wurde, ein Verschulden nicht ausschließen. Das Risiko des Rechtsirrtums trägt der, der es verabsäumt, sich an geeigneter Stelle zu erkundigen (VwGH 2013/16/0203; 2012/16/0039; 2013/16/0030; 2007/13/0005, 0006, 0007; 2005/13/0054).

Schlagworte

Finanzrecht; Kommunalsteuer; Entrichtung; Verschulden;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.256.002.2017

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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