Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
12.02.2018Norm
GewO 1994 §87 Abs1 Z3Rechtssatz
Bei einer größeren Anzahl geringfügiger Übertretungen muss eine wertende Gesamtschau einen ähnlichen Unrechtsgehalt ergeben wie bei der Verletzung einer einzigen Verwaltungsvorschrift mit schwerwiegendem Unrechtsgehalt (LVwG AV 328/001-2017).
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Entziehung; schwerwiegender Verstoß;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1347.001.2017Zuletzt aktualisiert am
11.06.2018