Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
05.07.2018Norm
AWG 2002 §2 Abs1 Z1Rechtssatz
Der Abfallbegriff kann auch Stoffe und Gegenstände umfassen, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind und bei deren Entledigung die Erzielung eines Entgelts nicht ausgeschlossen ist (VwGH 2008/07/0004; VwGH 2010/07/0065).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Abfallentsorgung; Wasserrecht; Bewilligung; Hochwasserabfluss;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1149.001.2015Zuletzt aktualisiert am
06.09.2018