RS Vwgh 2004/12/21 2000/04/0196

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Veröffentlicht am 21.12.2004
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Index

58/02 Energierecht

Norm

MinroG 1999 §119;

Rechtssatz

Verfahrensgegenstand ist (lediglich) die Errichtung und der Betrieb einer Förder- und Aufschließungsstraße zu einem beabsichtigten Abbau und nicht der Abbau selbst. Insofern vermag daher eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht damit aufgezeigt zu werden, dass Emissionen (sowohl bezüglich der Herstellung und des Betriebes der Bergbaustraße als auch des Abbaus) jedenfalls in einer Gesamtbeurteilung gesehen werden müssten und erst nach Durchführung einer solchen festgestellt werden könne, ob gesundheitsgefährdende Immissionen für Nachbarn gegeben seien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000040196.X01

Im RIS seit

02.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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