Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
18.09.2018Norm
GewO 1994 §74 Abs2Rechtssatz
Dem gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt.
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; Einwendungen; Immissionen; Lärm; Parkplatz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.329.001.2018Zuletzt aktualisiert am
04.12.2018