Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.10.2018Norm
BauO NÖ 2014 §14Rechtssatz
Das NÖ Kleingartengesetz enthält spezialgesetzliche Bestimmungen, jedoch kommt ihm kein allgemeiner Vorrang gegenüber der NÖ BO 2014 zu. Stattdessen regelt es „in Ergänzung“ insbesondere zur NÖ BO 2014 die Errichtung und Nutzung von Kleingartenanlagen und Kleingärten [§ 1 Abs 1 KlGG].Das NÖ Kleingartengesetz enthält spezialgesetzliche Bestimmungen, jedoch kommt ihm kein allgemeiner Vorrang gegenüber der NÖ BO 2014 zu. Stattdessen regelt es „in Ergänzung“ insbesondere zur NÖ BO 2014 die Errichtung und Nutzung von Kleingartenanlagen und Kleingärten [§ 1 Absatz eins, KlGG].
Schlagworte
Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruch; Beseitigungsauftrag; Superädifikat; Kleingarten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.296.001.2018Zuletzt aktualisiert am
12.11.2018