Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
18.06.2019Norm
AWG 2002 §69 Abs1Rechtssatz
Eine Erstverurteilung soll nur dann Sperrwirkung entfalten, wenn sie den Gesamtunwert einer Tat ausschöpft; ist dies nicht der Fall, so dürfen weitere Verfolgungen und Verurteilungen – jeweils unter anderen normativen Gesichtspunkten – so lange erfolgen, bis letztlich der materiell-rechtliche Gesamtunwert der Tat abgedeckt ist (vgl Lewisch in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG² § 30 Rz 3).Eine Erstverurteilung soll nur dann Sperrwirkung entfalten, wenn sie den Gesamtunwert einer Tat ausschöpft; ist dies nicht der Fall, so dürfen weitere Verfolgungen und Verurteilungen – jeweils unter anderen normativen Gesichtspunkten – so lange erfolgen, bis letztlich der materiell-rechtliche Gesamtunwert der Tat abgedeckt ist vergleiche Lewisch in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG² Paragraph 30, Rz 3).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; Notifizierung; Verunreinigung; gelisteter Abfall; Doppelbestrafung; objektiver Abfallbegriff; Erheblichkeitsschwelle; res iudicata;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.1715.001.2018Zuletzt aktualisiert am
25.09.2019