Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
02.07.2019Norm
FSG 1997 §7Rechtssatz
Auf eine angeblich bestehende Unmöglichkeit zur Durchführung einer Atemluftuntersuchung mittels Alkomat aus medizinischen Gründen muss der Betroffene sofort hinweisen, wobei dieser Hinweis für die Beamten klar erkennbar sein muss (vgl VwGH 2001/03/0019).Auf eine angeblich bestehende Unmöglichkeit zur Durchführung einer Atemluftuntersuchung mittels Alkomat aus medizinischen Gründen muss der Betroffene sofort hinweisen, wobei dieser Hinweis für die Beamten klar erkennbar sein muss vergleiche VwGH 2001/03/0019).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit; Alkohol; Entziehungsdauer;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.528.001.2019Zuletzt aktualisiert am
31.07.2019