Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.07.2019Norm
FSG 1997 §7Rechtssatz
Die Aufforderung zur Atemluftprobe ist nur dann berechtigt, wenn die seit dem Zeitpunkt, zu dem gelenkt wurde, bis zur allfälligen Messung der Atemluft verstrichene Zeit noch „verwertbare Ergebnisse“ erwarten lässt (vgl VwGH 2000/03/0348; 2003/02/0033).Die Aufforderung zur Atemluftprobe ist nur dann berechtigt, wenn die seit dem Zeitpunkt, zu dem gelenkt wurde, bis zur allfälligen Messung der Atemluft verstrichene Zeit noch „verwertbare Ergebnisse“ erwarten lässt vergleiche VwGH 2000/03/0348; 2003/02/0033).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit; Alkohol; Entziehungsdauer;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.528.001.2019Zuletzt aktualisiert am
31.07.2019