Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.07.2019Norm
AZG §28 Abs5Rechtssatz
Auch im Falle eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber nur entschuldigt, wenn er geeignete Maßnahmen, einschließlich eines wirksamen Kontrollsystems ergriffen hat, um die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften zu gewährleisten (VwGH 91/19/0188).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Arbeitszeit; Lenk- und Ruhezeiten; Kontrollsystem;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.806.001.2019Zuletzt aktualisiert am
31.07.2019