RS Vwgh 2004/12/22 2002/15/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2004
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §2;
UStG 1994 Anh Art28;

Rechtssatz

Gemäß Art 28 UStG 1994 erteilt das Finanzamt juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind, auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen (Hinweis Ruppe, UStG2, Art 28 BMR, Tz 10). Schon deshalb, weil die Rechtsordnung die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind, vorsieht, lässt das Bestehen einer solchen nicht zwingend den Schluss auf die Unternehmereigenschaft zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002150057.X02

Im RIS seit

09.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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