RS Vwgh 2004/12/22 2000/15/0205

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276;
BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Soweit der angefochtene Bescheid zur Begründung auch auf eine im Beschwerdefall ergangene Berufungsvorentscheidung verweist, die "sachbezogen ausreichend auf das 27-seitige Berufungsvorbringen eingegangen" sei, ist darauf hinzuweisen, dass ein solcher Verweis auf eine Berufungsvorentscheidung nur dann tragfähig ist, wenn die Berufungsvorentscheidung ihrerseits den Anforderungen an die Begründung eines Bescheides vollinhaltlich genügt und darüber hinaus auch alle im Berufungsverfahren vorgetragenen Argumente schon nachvollziehbar in zusammengefasster Darstellung widerlegt (Hinweis E 28. Mai 1997, 94/13/0200).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000150205.X01

Im RIS seit

22.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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