Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
02.09.2019Norm
BAO §279Rechtssatz
Der Begriff der Geschoßfläche wird im NÖ KanalG definiert und kann nicht mit ähnlichen, in anderen Gesetzen enthaltenen Begriffen wie zB Wohnfläche oder Nutzfläche gleichgesetzt werden.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Schmutzwasserkanal; Neufestsetzung; Kellergeschoß;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.623.001.2019Zuletzt aktualisiert am
11.11.2019