Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.09.2019Rechtssatz
Eine nachträgliche Unterfertigung vermag den zuvor kollegial zu bildenden Willen nicht zu ersetzen und entspricht jedenfalls nicht den gesetzlichen Vorschriften über die Willensbildung.
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Disziplinarvergehen; Verfahrensrecht; Kollegialbehörde; Beschlussdeckung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.570.001.2018Zuletzt aktualisiert am
12.09.2019