RS Lvwg 2019/9/9 LVwG-AV-570/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

09.09.2019

Rechtssatz

Eine nachträgliche Unterfertigung vermag den zuvor kollegial zu bildenden Willen nicht zu ersetzen und entspricht jedenfalls nicht den gesetzlichen Vorschriften über die Willensbildung.

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Disziplinarvergehen; Verfahrensrecht; Kollegialbehörde; Beschlussdeckung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.570.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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