Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
17.09.2019Norm
BAO §101 Abs1Rechtssatz
Zur wirksamen Zustellung des Bescheides gegenüber mehreren Bescheidadressaten ist es erforderlich, die Zustellung je einer Ausfertigung an jeden Bescheidadressaten zu verfügen oder in der einzigen Bescheidausfertigung auf die in § 101 Abs 1 Bundesabgabenordnung enthaltene Rechtsfolge hinzuweisen (vgl VwGH 94/17/0320 ua).Zur wirksamen Zustellung des Bescheides gegenüber mehreren Bescheidadressaten ist es erforderlich, die Zustellung je einer Ausfertigung an jeden Bescheidadressaten zu verfügen oder in der einzigen Bescheidausfertigung auf die in Paragraph 101, Absatz eins, Bundesabgabenordnung enthaltene Rechtsfolge hinzuweisen vergleiche VwGH 94/17/0320 ua).
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Verfahrensrecht; Bescheid; Kollegialorgan; Zustellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1001.001.2019Zuletzt aktualisiert am
27.11.2019