RS Vwgh 2004/12/22 2004/12/0143

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/02 Arbeitnehmerschutz
63/02 Gehaltsgesetz
63/04 Bundesbedienstetenschutz

Norm

ABGB §371;
GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;
KUG 1974 §37 idF 1995/522;

Rechtssatz

Der Einwand der Beamtin hinsichtlich allgemeiner Bestimmungen hinsichtlich des gutgläubigen Eigentumserwerbes geht ins Leere, weil die Frage des Erwerbs von Eigentum an den zu Unrecht empfangenen Leistungen im vorliegenden Fall (der die Rückforderung von Übergenuss an Karenzurlaubsgeld nach dem KUG betrifft) ohne Belang ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120143.X07

Im RIS seit

28.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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