RS Lvwg 2019/9/18 LVwG-AV-915/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

18.09.2019

Norm

VwGVG 2014 §28 Abs1
ZustG §16
ZustG §7

Rechtssatz

Ob ein regelmäßiger Aufenthalt an der Abgabestelle vorliegt, hat das Verwaltungsgericht anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beurteilen (vgl VwGH Ra 2017/02/0085, mwN).Ob ein regelmäßiger Aufenthalt an der Abgabestelle vorliegt, hat das Verwaltungsgericht anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beurteilen vergleiche VwGH Ra 2017/02/0085, mwN).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verfahrensrecht; Zustellung; Ersatzzustellung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.915.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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