RS Lvwg 2019/9/18 LVwG-AV-915/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2019
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

18.09.2019

Norm

VwGVG 2014 §28 Abs1
ZustG §16
ZustG §7

Rechtssatz

Durch die mündliche Mitteilung von der Existenz des Bescheides an den im Ausland aufhältigen Betroffenen kann keine Heilung im Sinne des § 7 Zustellgesetz eintreten, da der Bescheid dem Empfänger tatsächlich zukommen muss (vgl VwGH 2000/04/0117).Durch die mündliche Mitteilung von der Existenz des Bescheides an den im Ausland aufhältigen Betroffenen kann keine Heilung im Sinne des Paragraph 7, Zustellgesetz eintreten, da der Bescheid dem Empfänger tatsächlich zukommen muss vergleiche VwGH 2000/04/0117).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verfahrensrecht; Zustellung; Ersatzzustellung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.915.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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