Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
18.09.2019Norm
VwGVG 2014 §28 Abs1Rechtssatz
Durch die mündliche Mitteilung von der Existenz des Bescheides an den im Ausland aufhältigen Betroffenen kann keine Heilung im Sinne des § 7 Zustellgesetz eintreten, da der Bescheid dem Empfänger tatsächlich zukommen muss (vgl VwGH 2000/04/0117).Durch die mündliche Mitteilung von der Existenz des Bescheides an den im Ausland aufhältigen Betroffenen kann keine Heilung im Sinne des Paragraph 7, Zustellgesetz eintreten, da der Bescheid dem Empfänger tatsächlich zukommen muss vergleiche VwGH 2000/04/0117).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verfahrensrecht; Zustellung; Ersatzzustellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.915.001.2019Zuletzt aktualisiert am
27.11.2019