Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
24.09.2019Norm
WRG 1959 §12 Abs2Rechtssatz
Der Schutz vor Lärm- oder Geruchsbelästigungen, welche von einer zu bewilligenden Anlage ausgehen könnten, stellt kein wasserrechtlich geschütztes Recht dar (vgl VwGH 2006/07/0124; VwGH 2001/07/0254).Der Schutz vor Lärm- oder Geruchsbelästigungen, welche von einer zu bewilligenden Anlage ausgehen könnten, stellt kein wasserrechtlich geschütztes Recht dar vergleiche VwGH 2006/07/0124; VwGH 2001/07/0254).
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; wasserrechtliche Bewilligung; Wiederverleihung; Wasserbenutzungsrecht; fremde Rechte; Ermittlungsverfahren; Zurückverweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.840.001.2019Zuletzt aktualisiert am
27.11.2019