Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
24.09.2019Norm
WRG 1959 §12 Abs2Rechtssatz
Bei einer aus der zu bewilligenden Anlage resultierenden Gesundheitsbeeinträchtigung handelt es sich um ein im wasserrechtlichen Verfahren nicht zu beachtendes Interesse.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; wasserrechtliche Bewilligung; Wiederverleihung; Wasserbenutzungsrecht; fremde Rechte; Ermittlungsverfahren; Zurückverweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.840.001.2019Zuletzt aktualisiert am
27.11.2019