Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
09.10.2019Norm
BAO §279 Abs1Rechtssatz
Ein ausgefüllter Erhebungsbogen, […] betreffend die Wasseranschlussabgabe, ersetzt die nach § 15 Abs 2 NÖ GemeindewasserleitungG für das Entstehen der Abgabenschuld im Sinne des § 13 Abs 1 NÖ GemeindewasserleitungsG maßgebliche Veränderungsanzeige nicht.Ein ausgefüllter Erhebungsbogen, […] betreffend die Wasseranschlussabgabe, ersetzt die nach Paragraph 15, Absatz 2, NÖ GemeindewasserleitungG für das Entstehen der Abgabenschuld im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, NÖ GemeindewasserleitungsG maßgebliche Veränderungsanzeige nicht.
Schlagworte
Finanzrecht; Wasseranschlussabgabe; Ergänzungsabgabe; Veränderungsanzeige;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.63.001.2019Zuletzt aktualisiert am
02.12.2019