Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.10.2019Norm
BAO §279 Abs1Rechtssatz
Die Behörde darf ohne gesetzliche Ermächtigung auf die Erhebung von Abgaben nicht verzichten (vgl VwGH 88/17/0128).Die Behörde darf ohne gesetzliche Ermächtigung auf die Erhebung von Abgaben nicht verzichten vergleiche VwGH 88/17/0128).
Schlagworte
Finanzrecht; Wasseranschlussabgabe; Ergänzungsabgabe; Veränderungsanzeige;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.63.001.2019Zuletzt aktualisiert am
02.12.2019