Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
29.11.2019Norm
LDG 1984 §26Rechtssatz
Eine positive Stellungnahme des Schulforums (die Akzeptanz von Ideen für die Ausgestaltung der Leiterfunktion durch das Gremium) kann zu Gunsten der Eignung des Bewerbers für eine Leiterfunktion ins Treffen geführt werden (vgl VwGH 2010/12/0044). Dem im § 26a Abs 1 LDG 1984 eingeräumten Recht zur Stellungnahme des Schulforums kann im Verfahren zur Verleihung einer Leiterstelle jedoch nur dann eine maßgebliche Bedeutung zukommen, wenn von diesem Recht tatsächlich Gebrauch gemacht wird und die Stellungnahme in Bezug auf die relevanten Entscheidungskriterien des § 26 Abs 6 LDG 1984 hinreichend aussagekräftig ist.Eine positive Stellungnahme des Schulforums (die Akzeptanz von Ideen für die Ausgestaltung der Leiterfunktion durch das Gremium) kann zu Gunsten der Eignung des Bewerbers für eine Leiterfunktion ins Treffen geführt werden vergleiche VwGH 2010/12/0044). Dem im Paragraph 26 a, Absatz eins, LDG 1984 eingeräumten Recht zur Stellungnahme des Schulforums kann im Verfahren zur Verleihung einer Leiterstelle jedoch nur dann eine maßgebliche Bedeutung zukommen, wenn von diesem Recht tatsächlich Gebrauch gemacht wird und die Stellungnahme in Bezug auf die relevanten Entscheidungskriterien des Paragraph 26, Absatz 6, LDG 1984 hinreichend aussagekräftig ist.
Schlagworte
Dienstrecht; Landeslehrer; Auswahlverfahren; Lehrperson; Dienstbehörde;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.659.001.2018Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020