Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
12.08.2020Rechtssatz
Die Superädifikatseigenschaft eines Bauwerkes schließt nicht aus, dass es sich dabei um ein baubewilligungspflichtiges Objekt im Sinne der einschlägigen baurechtlichen Bestimmungen handelt (vgl VwGH 2013/05/0204).Die Superädifikatseigenschaft eines Bauwerkes schließt nicht aus, dass es sich dabei um ein baubewilligungspflichtiges Objekt im Sinne der einschlägigen baurechtlichen Bestimmungen handelt vergleiche VwGH 2013/05/0204).
Schlagworte
Bau- und Raumordnungsrecht; baubehördlicher Auftrag; Ausführungs- und Erhaltungspflicht; Eigentumsverhältnisse; Vorfrage; Superädifikat; Verfahrensrecht; Ermittlungspflicht; Zurückverweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.647.001.2020Zuletzt aktualisiert am
21.10.2020