RS Lvwg 2020/9/8 LVwG-VG-7/002-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

08.09.2020

Rechtssatz

Alle am Vergabeverfahren Beteiligten sind an die Festlegungen der Ausschreibungsunterlagen gebunden (vgl VwGH 2008/04/0065).Alle am Vergabeverfahren Beteiligten sind an die Festlegungen der Ausschreibungsunterlagen gebunden vergleiche VwGH 2008/04/0065).

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Angebot; Ausscheidung; Ausschreibungsunterlagen; objektiver Erklärungswert;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.VG.7.002.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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