Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
08.09.2020Rechtssatz
Alle am Vergabeverfahren Beteiligten sind an die Festlegungen der Ausschreibungsunterlagen gebunden (vgl VwGH 2008/04/0065).Alle am Vergabeverfahren Beteiligten sind an die Festlegungen der Ausschreibungsunterlagen gebunden vergleiche VwGH 2008/04/0065).
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Angebot; Ausscheidung; Ausschreibungsunterlagen; objektiver Erklärungswert;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.VG.7.002.2020Zuletzt aktualisiert am
10.11.2020