Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
10.09.2020Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Tatsachen im Sinne des § 38a SPG müssen aufgrund […] amtswegig bekannter Vorfälle die Annahme rechtfertigen, dass plausibel und nachvollziehbar bestimmte künftige Verhaltensweisen zu erwarten sein oder nicht ausgeschlossen werden können. […]. Bei dieser Prognose ist vom Wissensstand der Beamten zum Zeitpunkt ihres Einschreitens auszugehen (vgl VwGH, Ra 2015/01/0193 ua).Tatsachen im Sinne des Paragraph 38 a, SPG müssen aufgrund […] amtswegig bekannter Vorfälle die Annahme rechtfertigen, dass plausibel und nachvollziehbar bestimmte künftige Verhaltensweisen zu erwarten sein oder nicht ausgeschlossen werden können. […]. Bei dieser Prognose ist vom Wissensstand der Beamten zum Zeitpunkt ihres Einschreitens auszugehen vergleiche VwGH, Ra 2015/01/0193 ua).
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Betretungsverbot; Wegweisung; Gewaltanwendung; Gefährlichkeitsprognose;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.18.001.2020Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020