Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.09.2020Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Ein Betretungsverbot ist, ebenso wie eine Wegweisung, an die Voraussetzung geknüpft, dass aufgrund bestimmter Tatsachen oder Vorfälle anzunehmen ist, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit einer gefährdeten Person bevorsteht oder zumindest bevorstehen kann (vgl stRsp des VwGH, zB Ra 2016/01/0059).Ein Betretungsverbot ist, ebenso wie eine Wegweisung, an die Voraussetzung geknüpft, dass aufgrund bestimmter Tatsachen oder Vorfälle anzunehmen ist, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit einer gefährdeten Person bevorsteht oder zumindest bevorstehen kann vergleiche stRsp des VwGH, zB Ra 2016/01/0059).
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Betretungsverbot; Wegweisung; Gewaltanwendung; Gefährlichkeitsprognose;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.18.001.2020Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020