Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
10.09.2020Norm
NAG 2005 §8 Abs1 Z2Rechtssatz
Der Unterlassungsanspruch auf Grund der Stilhalteklausel erfasst nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern auch die Verwaltungspraxis. Geschützt sind auch verfahrensrechtliche Vorschriften wie zB jene über die Erlangung eines Aufenthaltstitels etc (vgl VwGH Ro 2014/09/0057).Der Unterlassungsanspruch auf Grund der Stilhalteklausel erfasst nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern auch die Verwaltungspraxis. Geschützt sind auch verfahrensrechtliche Vorschriften wie zB jene über die Erlangung eines Aufenthaltstitels etc vergleiche VwGH Ro 2014/09/0057).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Assoziierungsabkommen EWG/Türkei; Stillhalteklausel; Einkommen; ortsübliche Unterkunft;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.741.001.2020Zuletzt aktualisiert am
04.11.2020