Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
15.09.2020Norm
GewO 1994 §359b Abs1Rechtssatz
Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt (vgl VwGH 2020/04/0040).Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt vergleiche VwGH 2020/04/0040).
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Nachbar; Verfahrensrecht; Parteistellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.678.001.2020Zuletzt aktualisiert am
17.11.2020