Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.01.2021Norm
KFG 1967 §57aRechtssatz
Wesentlich für die Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG ist, ob das bisherige Verhalten des Betreffenden auf ein Persönlichkeitsbild schließen lässt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick auf den Schutzzweck des Gesetzes obliegt, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein nach § 57a Abs 2 KFG beliehenes Unternehmen hoheitliche Aufgaben erfüllt, die in die Ausstellung einer öffentlichen Urkunde münden (vgl VwGH Ro 2015/11/0016; Ra 2014/11/0082).Wesentlich für die Vertrauenswürdigkeit iSd Paragraph 57 a, Absatz 2, KFG ist, ob das bisherige Verhalten des Betreffenden auf ein Persönlichkeitsbild schließen lässt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick auf den Schutzzweck des Gesetzes obliegt, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein nach Paragraph 57 a, Absatz 2, KFG beliehenes Unternehmen hoheitliche Aufgaben erfüllt, die in die Ausstellung einer öffentlichen Urkunde münden vergleiche VwGH Ro 2015/11/0016; Ra 2014/11/0082).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Entziehung; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.635.001.2020Zuletzt aktualisiert am
12.04.2021