Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
09.02.2021Norm
VwGVG 2014 §28Rechtssatz
Die Bestellung eines Erwachsenenvertreters bewirkt, dass dem Betroffenen die Prozess- und Handlungsfähigkeit in dem Umfang nicht mehr zukommt, der im Bestellungsbeschluss umschrieben ist. […] Ein derartiger Mangel ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen (vgl VwGH Ra 2017/22/0152).Die Bestellung eines Erwachsenenvertreters bewirkt, dass dem Betroffenen die Prozess- und Handlungsfähigkeit in dem Umfang nicht mehr zukommt, der im Bestellungsbeschluss umschrieben ist. […] Ein derartiger Mangel ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen vergleiche VwGH Ra 2017/22/0152).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Verfahrensrecht; Prozessfähigkeit; Erwachsenenvertreter; Beschwerde; Anfechtungsgegenstand;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1257.001.2020Zuletzt aktualisiert am
07.04.2021