Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
25.02.2021Norm
WRG 1959 §12 Abs2Rechtssatz
Im Fall eines Alternativauftrages nach § 138 Abs 2 WRG ist im Falle des strittigen Einwandes der Verletzung fremder Rechte, also etwa wenn ein zivilrechtlicher Titel […] behauptet wird, die zivilrechtliche Rechtslage als Vorfrage im Bewilligungsverfahren zu prüfen.Im Fall eines Alternativauftrages nach Paragraph 138, Absatz 2, WRG ist im Falle des strittigen Einwandes der Verletzung fremder Rechte, also etwa wenn ein zivilrechtlicher Titel […] behauptet wird, die zivilrechtliche Rechtslage als Vorfrage im Bewilligungsverfahren zu prüfen.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; wasserrechtliche Bewilligung; gewässerpolizeilicher Auftrag; Alternativauftrag; Anlage; Grundeigentum; Prüfungsumfang; Verbesserungsauftrag;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.248.001.2021Zuletzt aktualisiert am
02.04.2021