Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.03.2021Norm
AuslBG §3 Abs1Rechtssatz
Der Personalausweis ist – bei der Verwendung von EU-Staatsbürgern – in Österreich und innerhalb der EU ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität. […] Die Kontrollpflicht des Arbeitgebers iSd AuslBG beschränkt sich darauf, unmittelbar sichtbare, ohne besondere Kenntnisse bzw technische Hilfsmittel erkennbare Mängel, Verfälschungen oder Fälschungen einer vom Ausländer vorgelegten Urkunde aufzudecken bzw wahrzunehmen (vgl VwGH 2003/09/0142).Der Personalausweis ist – bei der Verwendung von EU-Staatsbürgern – in Österreich und innerhalb der EU ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität. […] Die Kontrollpflicht des Arbeitgebers iSd AuslBG beschränkt sich darauf, unmittelbar sichtbare, ohne besondere Kenntnisse bzw technische Hilfsmittel erkennbare Mängel, Verfälschungen oder Fälschungen einer vom Ausländer vorgelegten Urkunde aufzudecken bzw wahrzunehmen vergleiche VwGH 2003/09/0142).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Beschäftigungsbewilligung; Arbeitgeber; Kontrollpflicht; Verschulden;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.475.001.2020Zuletzt aktualisiert am
02.04.2021