Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
02.04.2021Norm
GewO 1994 §359bRechtssatz
Im Falle eines gebotenen Wechsels ins vereinfachte Genehmigungsverfahren durch das VwG sind von Nachbarn erhobene Beschwerden insoweit zulässig, als es um die Frage der Verfahrensart geht; dies auch dann, wenn sich die Nachbarn in ihrer Beschwerde zu dieser Frage nicht geäußert haben (und mangels Durchführung eines vereinfachten Verfahrens durch die belangte Behörde auch gar nicht äußern konnten).
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Nachbar; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Feststellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1048.001.2020Zuletzt aktualisiert am
06.04.2021