RS Lvwg 2021/4/12 LVwG-AV-1366/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2021
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

12.04.2021

Norm

ÄrzteG 1998 §108a
ÄrzteG 1998 §111
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §14
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §15 Abs2

Rechtssatz

Es stellt keinen berücksichtigungswürdigen Umstand iSd §15 Abs 2 Satzung WFF dar, dass eine Ordination aufgrund der Verluste in mehreren Jahren „unwirtschaftlich“ ist (vgl VwGH 2011/11/0133).Es stellt keinen berücksichtigungswürdigen Umstand iSd §15 Absatz 2, Satzung WFF dar, dass eine Ordination aufgrund der Verluste in mehreren Jahren „unwirtschaftlich“ ist vergleiche VwGH 2011/11/0133).

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfondsbeiträge; Ermäßigung; berücksichtigungswürdige Umstände;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1366.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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