Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
12.04.2021Norm
ÄrzteG 1998 §108aRechtssatz
Es stellt keinen berücksichtigungswürdigen Umstand iSd §15 Abs 2 Satzung WFF dar, dass eine Ordination aufgrund der Verluste in mehreren Jahren „unwirtschaftlich“ ist (vgl VwGH 2011/11/0133).Es stellt keinen berücksichtigungswürdigen Umstand iSd §15 Absatz 2, Satzung WFF dar, dass eine Ordination aufgrund der Verluste in mehreren Jahren „unwirtschaftlich“ ist vergleiche VwGH 2011/11/0133).
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfondsbeiträge; Ermäßigung; berücksichtigungswürdige Umstände;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1366.001.2019Zuletzt aktualisiert am
07.05.2021