RS Lvwg 2021/4/12 LVwG-AV-1366/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

12.04.2021

Norm

ÄrzteG 1998 §108a
ÄrzteG 1998 §111
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §14
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §15 Abs2

Rechtssatz

Das Vorliegen eines berücksichtigungswürdigen Umstandes iSd § 15 Abs 2 Satzung WFF kann bei einem an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hindernden Naturereignis zu bejahen sein (vgl VwGH Ro 2014/11/0053).Das Vorliegen eines berücksichtigungswürdigen Umstandes iSd Paragraph 15, Absatz 2, Satzung WFF kann bei einem an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hindernden Naturereignis zu bejahen sein vergleiche VwGH Ro 2014/11/0053).

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfondsbeiträge; Ermäßigung; berücksichtigungswürdige Umstände;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1366.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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