Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
12.04.2021Norm
ÄrzteG 1998 §108aRechtssatz
Das Vorliegen eines berücksichtigungswürdigen Umstandes iSd § 15 Abs 2 Satzung WFF kann bei einem an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hindernden Naturereignis zu bejahen sein (vgl VwGH Ro 2014/11/0053).Das Vorliegen eines berücksichtigungswürdigen Umstandes iSd Paragraph 15, Absatz 2, Satzung WFF kann bei einem an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hindernden Naturereignis zu bejahen sein vergleiche VwGH Ro 2014/11/0053).
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfondsbeiträge; Ermäßigung; berücksichtigungswürdige Umstände;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1366.001.2019Zuletzt aktualisiert am
07.05.2021