RS Lvwg 2021/4/12 LVwG-AV-1366/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.04.2021

Norm

ÄrzteG 1998 §108a
ÄrzteG 1998 §111
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §14
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §15 Abs2

Rechtssatz

Berücksichtigungswürdige Umstände iSd § 15 Abs 2 Satzung WFF liegen etwa dann vor, wenn ein Fondsmitglied durch krankheitsbedingt erheblich zurückgegangene Einnahmen aus seiner ärztlichen Tätigkeit […] die Kosten der Lebensführung für sich und seine ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Familienangehörigen nicht mehr bestreiten kann und sich im Verhältnis von Einkommen und Kosten der Lebensführung eine Deckungslücke von mehreren Tausend Euro ergibt (vgl VwGH Ra 2018/11/0208). Eine andere Sichtweise kann aber angebracht sein, wenn das Mitglied über ein hinreichend großes Vermögen zur Abdeckung der Deckungslücke über einen längeren Zeitraum verfügt oder wenn es ungeachtet der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit zumutbarer Weise höhere Einnahmen aus seiner ärztlichen Tätigkeit beziehen könnte (vgl VwGH 98/11/0176).Berücksichtigungswürdige Umstände iSd Paragraph 15, Absatz 2, Satzung WFF liegen etwa dann vor, wenn ein Fondsmitglied durch krankheitsbedingt erheblich zurückgegangene Einnahmen aus seiner ärztlichen Tätigkeit […] die Kosten der Lebensführung für sich und seine ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Familienangehörigen nicht mehr bestreiten kann und sich im Verhältnis von Einkommen und Kosten der Lebensführung eine Deckungslücke von mehreren Tausend Euro ergibt vergleiche VwGH Ra 2018/11/0208). Eine andere Sichtweise kann aber angebracht sein, wenn das Mitglied über ein hinreichend großes Vermögen zur Abdeckung der Deckungslücke über einen längeren Zeitraum verfügt oder wenn es ungeachtet der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit zumutbarer Weise höhere Einnahmen aus seiner ärztlichen Tätigkeit beziehen könnte vergleiche VwGH 98/11/0176).

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfondsbeiträge; Ermäßigung; berücksichtigungswürdige Umstände;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1366.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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