RS Lvwg 2021/4/26 LVwG-AV-669/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

26.04.2021

Norm

KanalG NÖ 1977 §1a Z6
KanalG NÖ 1977 §5
BAO §20

Rechtssatz

Der Begriff der Geschoßfläche wird in § 1a Z 6 NÖ KanalG definiert und kann nicht mit ähnlichen, in anderen Gesetzen enthaltenen Begriffen wie zB Wohnfläche oder Nutzfläche gleichgesetzt werden.Der Begriff der Geschoßfläche wird in Paragraph eins a, Ziffer 6, NÖ KanalG definiert und kann nicht mit ähnlichen, in anderen Gesetzen enthaltenen Begriffen wie zB Wohnfläche oder Nutzfläche gleichgesetzt werden.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Geschoßfläche; Ermessen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.669.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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