RS Lvwg 2021/5/12 LVwG-VG-2/002-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.2021
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

12.05.2021

Norm

LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §20 Abs1
BVergG 2018 §141 Abs1 Z7

Rechtssatz

Standardisierte Kalkulationsformblätter (K-Blätter) dokumentieren die Kalkulationsgrundlagen. Durch sie wird die Kalkulation von Bauleistungen vereinheitlicht (vgl Bammer, K-Blätter, in ZRB 2013/3). […] Es widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Verfahrens (vgl VwGH 2007/04/0218), würde ein Auftraggeber [hier: bei Festlegung in der Ausschreibungsunterlage, wonach „fehlende K-Blätter automatisch zum Ausscheiden des Angebotes (führen)! (Pflicht)“] einem Bieter die Möglichkeit zur Nachreichung eines bei Angebotsöffnung noch nicht existierenden K-Blattes einräumen, denn erhielte dieser Bieter damit – nach Angebotsöffnung und damit in Kenntnis seiner Wettbewerbsstellung – die Möglichkeit, seine Materialpreise neu herleiten bzw die einzelnen, im K-Blatt enthaltenen Kostenkomponenten frei gestalten zu können und einen ursprünglich möglicherweise unplausiblen oder gar spekulativen Preis zu einem plausiblen zu machen.Standardisierte Kalkulationsformblätter (K-Blätter) dokumentieren die Kalkulationsgrundlagen. Durch sie wird die Kalkulation von Bauleistungen vereinheitlicht vergleiche Bammer, K-Blätter, in ZRB 2013/3). […] Es widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Verfahrens vergleiche VwGH 2007/04/0218), würde ein Auftraggeber [hier: bei Festlegung in der Ausschreibungsunterlage, wonach „fehlende K-Blätter automatisch zum Ausscheiden des Angebotes (führen)! (Pflicht)“] einem Bieter die Möglichkeit zur Nachreichung eines bei Angebotsöffnung noch nicht existierenden K-Blattes einräumen, denn erhielte dieser Bieter damit – nach Angebotsöffnung und damit in Kenntnis seiner Wettbewerbsstellung – die Möglichkeit, seine Materialpreise neu herleiten bzw die einzelnen, im K-Blatt enthaltenen Kostenkomponenten frei gestalten zu können und einen ursprünglich möglicherweise unplausiblen oder gar spekulativen Preis zu einem plausiblen zu machen.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Antrag; Zulässigkeit; Zuschlagsentscheidung; Nichtigerklärung; Angebot; Ausscheidung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.VG.2.002.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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