Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
12.05.2021Rechtssatz
Standardisierte Kalkulationsformblätter (K-Blätter) dokumentieren die Kalkulationsgrundlagen. Durch sie wird die Kalkulation von Bauleistungen vereinheitlicht (vgl Bammer, K-Blätter, in ZRB 2013/3). […] Es widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Verfahrens (vgl VwGH 2007/04/0218), würde ein Auftraggeber [hier: bei Festlegung in der Ausschreibungsunterlage, wonach „fehlende K-Blätter automatisch zum Ausscheiden des Angebotes (führen)! (Pflicht)“] einem Bieter die Möglichkeit zur Nachreichung eines bei Angebotsöffnung noch nicht existierenden K-Blattes einräumen, denn erhielte dieser Bieter damit – nach Angebotsöffnung und damit in Kenntnis seiner Wettbewerbsstellung – die Möglichkeit, seine Materialpreise neu herleiten bzw die einzelnen, im K-Blatt enthaltenen Kostenkomponenten frei gestalten zu können und einen ursprünglich möglicherweise unplausiblen oder gar spekulativen Preis zu einem plausiblen zu machen.Standardisierte Kalkulationsformblätter (K-Blätter) dokumentieren die Kalkulationsgrundlagen. Durch sie wird die Kalkulation von Bauleistungen vereinheitlicht vergleiche Bammer, K-Blätter, in ZRB 2013/3). […] Es widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Verfahrens vergleiche VwGH 2007/04/0218), würde ein Auftraggeber [hier: bei Festlegung in der Ausschreibungsunterlage, wonach „fehlende K-Blätter automatisch zum Ausscheiden des Angebotes (führen)! (Pflicht)“] einem Bieter die Möglichkeit zur Nachreichung eines bei Angebotsöffnung noch nicht existierenden K-Blattes einräumen, denn erhielte dieser Bieter damit – nach Angebotsöffnung und damit in Kenntnis seiner Wettbewerbsstellung – die Möglichkeit, seine Materialpreise neu herleiten bzw die einzelnen, im K-Blatt enthaltenen Kostenkomponenten frei gestalten zu können und einen ursprünglich möglicherweise unplausiblen oder gar spekulativen Preis zu einem plausiblen zu machen.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Antrag; Zulässigkeit; Zuschlagsentscheidung; Nichtigerklärung; Angebot; Ausscheidung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.VG.2.002.2021Zuletzt aktualisiert am
01.07.2021