RS Lvwg 2021/5/12 LVwG-VG-2/002-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.2021
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

12.05.2021

Norm

LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §20 Abs1
BVergG 2018 §141 Abs1 Z7

Rechtssatz

Auch wenn es keinen Automatismus hinsichtlich des Ausscheidens von Angeboten gibt, sondern dies immer eine Auftraggeberentscheidung bedingt, ist dem Ausdruck „automatisch“ eine zeitlich unmittelbare Konsequenz innewohnend. Für einen verständigen Verkehrsteilnehmer kann dies nur bedeuten, dass keine Nachfrist und damit Möglichkeit zur Behebung eines Mangels gegeben werden kann.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Antrag; Zulässigkeit; Zuschlagsentscheidung; Nichtigerklärung; Angebot; Ausscheidung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.VG.2.002.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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