Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
26.05.2021Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Die Vertrauenswürdigkeit der ermächtigten Person ist auch dann erschüttert, wenn die Unternehmensleitung von den Vorgängen keine Kenntnis hatte, weil sie ihrer Kontroll- und Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist (vgl VwGH 2001/11/0061) [§ 57a Abs 2 KFG].Die Vertrauenswürdigkeit der ermächtigten Person ist auch dann erschüttert, wenn die Unternehmensleitung von den Vorgängen keine Kenntnis hatte, weil sie ihrer Kontroll- und Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist vergleiche VwGH 2001/11/0061) [§ 57a Absatz 2, KFG].
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit; Kontroll- und Aufsichtspflicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.60.001.2021Zuletzt aktualisiert am
27.08.2021