RS Lvwg 2022/4/5 LVwG-AV-375/004-2015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

05.04.2022

Rechtssatz

Durch die Umgründung iSd § 11 Abs 4 GewO geht zwar die Gewerbeberechtigung auf die GmbH über, wegen der Beendigung der Organfunktion ist aber eine Neubestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers der GmbH als Rechtsnachfolgerin binnen Frist erforderlich, in deren Zuge auch die entsprechenden Voraussetzungen für die Gewerbeausübung nachzuweisen sind [vgl § 5 GütbefG; VwGH Ra 2020/03/0040].Durch die Umgründung iSd Paragraph 11, Absatz 4, GewO geht zwar die Gewerbeberechtigung auf die GmbH über, wegen der Beendigung der Organfunktion ist aber eine Neubestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers der GmbH als Rechtsnachfolgerin binnen Frist erforderlich, in deren Zuge auch die entsprechenden Voraussetzungen für die Gewerbeausübung nachzuweisen sind [vgl Paragraph 5, GütbefG; VwGH Ra 2020/03/0040].

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Güterbeförderungsgewerbe; Geschäftsführerbestellung; Genehmigung; Umgründung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.375.004.2015

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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