Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.04.2022Norm
GewO 1994 §95Rechtssatz
Durch die Umgründung iSd § 11 Abs 4 GewO geht zwar die Gewerbeberechtigung auf die GmbH über, wegen der Beendigung der Organfunktion ist aber eine Neubestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers der GmbH als Rechtsnachfolgerin binnen Frist erforderlich, in deren Zuge auch die entsprechenden Voraussetzungen für die Gewerbeausübung nachzuweisen sind [vgl § 5 GütbefG; VwGH Ra 2020/03/0040].Durch die Umgründung iSd Paragraph 11, Absatz 4, GewO geht zwar die Gewerbeberechtigung auf die GmbH über, wegen der Beendigung der Organfunktion ist aber eine Neubestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers der GmbH als Rechtsnachfolgerin binnen Frist erforderlich, in deren Zuge auch die entsprechenden Voraussetzungen für die Gewerbeausübung nachzuweisen sind [vgl Paragraph 5, GütbefG; VwGH Ra 2020/03/0040].
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Güterbeförderungsgewerbe; Geschäftsführerbestellung; Genehmigung; Umgründung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.375.004.2015Zuletzt aktualisiert am
13.07.2022