Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
06.04.2022Norm
AZG §28Rechtssatz
Die „Leitlinie Nr 4 zur Auslegung der Sozialvorschriften – Transporte im Nahverkehr“ ist im Hinblick auf die Einführung der digitalen Kontrollgeräte – als Neuerung gegenüber den analogen Kontrollgeräten – herausgegeben worden und stellt keinen verbindlichen unionsrechtlichen Rechtsakt, sondern eine Auslegungshilfe dar.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Lenk- und Ruhezeiten; Kontrollsystem; digitales Kontrollgerät;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2450.001.2021Zuletzt aktualisiert am
06.07.2022