Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
03.05.2022Rechtssatz
Wenn selbst der Widerruf des Vergabeverfahrens im Stadium vor Ablauf der Angebotsfrist zulässig ist und dieser Widerruf zwar sachlich zu begründen ist, jedenfalls an seine Gründe kein strenger Maßstab anzulegen ist, und seine Grenze dort findet, wo ein Widerruf willkürlich oder missbräuchlich erfolgt, dann kann einer sachlich begründeten Verlängerung der Angebotsfrist jedenfalls Rechtswidrigkeit im Sinne der vergaberechtlichen Bestimmungen nicht anhaften.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Angebotsfrist; Verlängerung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.VG.1.002.2022Zuletzt aktualisiert am
08.07.2022