RS Lvwg 2022/5/3 LVwG-VG-1/002-2022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.2022
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

03.05.2022

Rechtssatz

Wenn selbst der Widerruf des Vergabeverfahrens im Stadium vor Ablauf der Angebotsfrist zulässig ist und dieser Widerruf zwar sachlich zu begründen ist, jedenfalls an seine Gründe kein strenger Maßstab anzulegen ist, und seine Grenze dort findet, wo ein Widerruf willkürlich oder missbräuchlich erfolgt, dann kann einer sachlich begründeten Verlängerung der Angebotsfrist jedenfalls Rechtswidrigkeit im Sinne der vergaberechtlichen Bestimmungen nicht anhaften.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Angebotsfrist; Verlängerung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.VG.1.002.2022

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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