RS Lvwg 2022/5/3 LVwG-VG-1/002-2022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

03.05.2022

Rechtssatz

Durch eine Verlängerung der Angebotsfrist kann ein Bieter iSd § 68 BVergG grundsätzlich nicht beschwert sein.Durch eine Verlängerung der Angebotsfrist kann ein Bieter iSd Paragraph 68, BVergG grundsätzlich nicht beschwert sein.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Angebotsfrist; Verlängerung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.VG.1.002.2022

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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