Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
25.05.2022Norm
WKG 1998 §128 Abs1Rechtssatz
Das Feststellungsverfahren des § 128 Abs 1 WKG sieht keine Möglichkeit der Prüfung der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Beschlüsse bzw keine Handhabe für eine Prüfung der in einem rechtskonformen Verfahren festgesetzten Höhe der Grundumlage vor.Das Feststellungsverfahren des Paragraph 128, Absatz eins, WKG sieht keine Möglichkeit der Prüfung der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Beschlüsse bzw keine Handhabe für eine Prüfung der in einem rechtskonformen Verfahren festgesetzten Höhe der Grundumlage vor.
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Umlage; Feststellung; obligatorische Mitgliedschaft;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.2156.001.2021Zuletzt aktualisiert am
22.06.2022