Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
08.07.2022Norm
StVO 1960 §43 Abs1Rechtssatz
Weder der StVO noch einem anderen Materiengesetz ist eine Legaldefinition des Begriffs „nasse Fahrbahn“ […] zu entnehmen. […] Nach dem Wortsinn kommt es für das Vorliegen einer „nassen“ Fahrbahn darauf an, dass sich auf der Oberfläche der Fahrbahn erkennbar, wenn auch nur eine dünne, Wasserschicht gebildet hat, sohin die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist (vgl die in der deutschen Rsp vorgenommene Wortsinninterpretation zum Vorliegen einer „nassen Fahrbahn“, BGH 20.12.1977, AZ: 4 StR 560/77).Weder der StVO noch einem anderen Materiengesetz ist eine Legaldefinition des Begriffs „nasse Fahrbahn“ […] zu entnehmen. […] Nach dem Wortsinn kommt es für das Vorliegen einer „nassen“ Fahrbahn darauf an, dass sich auf der Oberfläche der Fahrbahn erkennbar, wenn auch nur eine dünne, Wasserschicht gebildet hat, sohin die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist vergleiche die in der deutschen Rsp vorgenommene Wortsinninterpretation zum Vorliegen einer „nassen Fahrbahn“, BGH 20.12.1977, AZ: 4 StR 560/77).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Section Control; Höchstgeschwindigkeit; Fahrbahn;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.1644.001.2021Zuletzt aktualisiert am
03.08.2022