Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.04.2023Norm
WRG 1959 §12Rechtssatz
Anbringen dürfen im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass der Partei Rechtschutz-möglichkeiten genommen werden (vgl VwGH Ro 2016/13/0011). Ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht, spielt für die Beantwortung der Frage, ob ein Anbringen bescheidmäßig zu erledigen ist, hingegen keine Rolle.Anbringen dürfen im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass der Partei Rechtschutz-möglichkeiten genommen werden vergleiche VwGH Ro 2016/13/0011). Ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht, spielt für die Beantwortung der Frage, ob ein Anbringen bescheidmäßig zu erledigen ist, hingegen keine Rolle.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Verfahrensrecht; Säumnisbeschwerde; Auflage;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.670.001.2023Zuletzt aktualisiert am
14.06.2023