Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
19.04.2023Norm
WRG 1959 §12Rechtssatz
Eine Auflage, die den Wasserberechtigten verpflichtet, Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge herzustellen und zu erhalten, liegt zweifellos nur im öffentlichen Interesse und begründet keine subjektiven Rechte eines Berechtigten.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Verfahrensrecht; Säumnisbeschwerde; Auflage;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.670.001.2023Zuletzt aktualisiert am
14.06.2023