Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
19.04.2023Norm
WRG 1959 §12Rechtssatz
Es besteht kein durchsetzbarer Anspruch eines aus einer Auflage eines wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides solidarisch Verpflichteten gegenüber dem gleichermaßen verpflichteten Mitinhaber eines Wasserrechtes auf Erfüllung/Einhaltung der Auflage durch diesen. Vielmehr sind solche aus dem Innenverhältnis zwischen den gemeinschaftlich Wasserberechtigten resultierende Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten auszutragen.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Verfahrensrecht; Säumnisbeschwerde; Auflage;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.670.001.2023Zuletzt aktualisiert am
14.06.2023